Hypothekarischer Referenzzinssatz September 2018 bleibt bei 1,5 Prozent – Hier Formular zur Mietzins-Senkung herunterladen

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Der hypothekarische Referenzzinssatz für den September 2018 beträgt 1,5 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Und die gute Nachricht für unsere Leser: Wenn Ihr Mietvertrag auf einem höheren Referenzzinssatz beruht, können Sie hier kostenlos ein Formular zur Mietzinssenkung herunterladen:

Referenzzinssatz September 2018 beträgt 1,49 Prozent

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. Juni 2018 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,51 Prozent auf 1,49 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,5 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.

Beantragen Sie bei Ihren Vermieter eine Mietzinssenkung

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).

Hier gratis Formular zur Mietzins Senkung herunterladen:

Hier können Sie direkt eine Vorlage des Mietzins Senkungsbegehrens als PDF herunterladen und ausdrucken, das Sie nur noch kurz ausfüllen und an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter senden müssen, und so in Zukunft viel Miete sparen könnten:

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Hier Mietzinssenkungs-Begehren herunterladen (PDF)

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 3. Dezember 2018 vorgesehen.

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen

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